Welche Heizung wählen?

Bei der Entscheidung für die zukünftige Heizungsart stellt sich die Frage nach den Anschaffungs- und Installationskosten sowie den Betriebskosten. Darüber hinaus regeln Gesetze, innerhalb welcher Fristen der Einbau bestimmter Heizungsarten noch erlaubt ist.

Rechtliche Voraussetzungen: Was ist zukünftig noch erlaubt?

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest, worauf es bei einer Erneuerung oder Modernisierung ankommt.

Beim Umbau oder Ersatz der Heizungsanlage gelten nur für Öl- und Gasheizungen Vorgaben des GEG. Bestehende Heizungen, die funktionieren oder sich reparieren lassen, müssen nicht getauscht werden. Für eine Übergangsfrist von fünf Jahren dürfen auch Heizungen eingebaut werden, die nicht die Vorschriften des GEG erfüllen. Beim Neubau gibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Gasheizungen müssen zukünftig einen bestimmten Anteil an Biogas oder Wasserstoff nutzen. Das sind:

  • ab 2029: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent

Liegt das Gebäude in einem Wasserstoff-Erwartungsgebiet, was der kommunale Wärmeplan ausweisen kann, so dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbar sind. 

Öl-Heizungen sollen in Zukunft ebenfalls anteilig mit Bio-Öl arbeiten. Hier gelten:

  • ab 2029: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent

Bei der Fernwärme sind die Netzbetreiber in der Pflicht, ihre Wärmenetze auf umweltfreundliche Energien umzustellen. Immobilieneigentümer müssen hierbei nichts weiter berücksichtigen.

Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe müssen werden die Anforderungen GEG automatisch erfüllt.

Die GEG-Regelungen schreiben vor, dass nur Holz oder Holzprodukte verwendet werden dürfen, die als nachhaltig zertifiziert sind.

Es gibt die Möglichkeit eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie Heizung mit einem zusätzlichen System zu ergänzen, um bei besonders hohem Wärmebedarf unterstützen zu können. 

Wärmepumpe-Hybrid-Heizung

Eine solche Heizung muss:

  • fernansprechbar und steuerbar sein,
  • durch die Wärmepumpe einen Hauptbedarf im Jahr von mindestens 30 oder 40 Prozent der thermischen Leistung abdecken, je nach Steuersystem,
  • den zusätzlichen hohen Bedarf mit Gas-Brennwert, Öl-Brennwert oder Biomassefeuerung erzeugen

Solarthermie-Hybrid-Heizung

Eine solche Heizung muss:

  • den zusätzlichen hohen Bedarf aus mindestens 60 Prozent Biogas, Bio-Öl oder zertifiziert umweltfreundlicher Biomasse erzeugen
  • eine Solarthermie-Anlage mit einer bestimmten Mindestgröße haben, abhängig von der Nutzfläche des Gebäudes

Eine Infrarotheizung darf in Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Einschränkung eingebaut werden, wenn die Eigentümer selbst in dem Gebäude wohnen. In größeren, oder vermieteten Gebäuden darf diese Heizung nur eingebaut werden, wenn die das Haus gewisse energetische Standards bei Dämmung und Verglasung aufweisen kann.

Voraussichtliche Preisentwicklung der Brennstoffe / Wärmeträger

CO2-Kosten berücksichtigen 

Heizen mit Öl und Gas wird durch steigende CO₂-Preise in den kommenden Jahren teurer. Im Jahr 2025 liegt der CO₂-Preis bei 55 Euro pro Tonne. Ab 2027 soll sich der Preis in einem Emissionshandel durch Angebot und Nachfrage bilden.

Bei der Zumischung von Biogas sinkt zwar der CO₂ -Anteil, jedoch heben die höheren Kosten für das Biogas diese Ersparnis wieder auf.

Netznutzungsentgelte

Hinzu kommen die Netzentgelte. Sie steigen, um den Netzausbau zu finanziert werden. Da diese auf alle Besitzer von Gasheizungen umgelegt werden, können sich die Gebühren zusätzlich verteuern, wenn mehr Eigentümer ihre Gasheizung gegen andere Heizungssysteme tauschen.

Auch im Stromsektor müssen Netze ausgebaut werden. Die Netzentgelte machen zwar einen geringeren Bestandteil des Strompreises aus, werden aber zukünftig steigen. Die Bundesregierung plant deshalb Entlastungen. Im Koalitionsvertrag heißt es, Ziel sei es, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. 

Kosten für Einbau, Wartung und Instandhaltung

Wer sich eine neue Heizung anschaffen möchte, sollte vorher alle Kosten prüfen. Neben Art, wie die Wärme gewonnen wird, können je nach System Kosten für die Installation, regelmäßige Wartungen und Reparaturen anfallen. Die Kosten einer neuen Heizung können je nach System zwischen 4.000 und 50.000 Euro liegen.

Am günstigsten in der Anschaffung sind Elektroheizungen und Fernwärme, gefolgt von Gas- und Ölheizungen. Wärmepumpen, Brennstoffzellen und Pelletheizungen sind deutlich teurer.

Zuschüsse und Förderungen berücksichtigen

Für den Einbau einer neuen Heizung stehen mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung – insbesondere über die KfW und das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Doch nicht jede Heizung ist förderfähig. 

Gefördert werden aktuell:

  • Wärmepumpen (mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erdreich/Wasser)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze

Details zu den Förderungen