Das Angebot an Fördermitteln für Städte, Gemeinden und Landkreise im Hinblick auf energetische Stadtsanierung, Wärmenetzausbau und Quartiersentwicklung ist äußerst vielfältig und dynamisch. Neben europäischen Förderfonds gibt es ebenso Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende sowie nachhaltiger Stadtentwicklung unterstützen. Inwieweit und in wecher Form ein spezifisches Projekt gefördert werden kann, ist von der geplanten Maßnahme abhängig.

Daher finden Sie hier hier nur einen ersten Überblick und grundlegende Informationen über relevante Fördermittelprogramme, sowie Kriterien, die bei der Suche und Auswahl von Förderprogrammen zu berücksichtigen sind.

Mit den Produktfindern und Fördermitteldatenbanken können Sie sich anhand Ihres Projektes schnell passende Fördermöglichekeiten vorschlagen lassen.

Produktfinder der KfW    Förderdatenbank des BMWK    EFRE-Fördermitteldatenbank

Übersicht über ausgewählte Förderprogramme

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard fördert die KfW Investitionen, wie Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Dazu gehören z. B. Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme sowie nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien und Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kredit ab 4,72 % effektivem Jahreszins
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

(Quelle: KfW)

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Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze werden innovative Wärmenetzsysteme mit überwiegendem Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme adressiert.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.

Modul 1 - Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

  • Förderfähig in sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt zwölf Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 48 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. (Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.)

Modul 3 - Einzelmaßnahmen

Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen

Art und Umfang der Förderung:

  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 24 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Modul 4 - Betriebskostenförderung

Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt. Fördervoraussetzung, dass die Solarthermieanlage bzw. Wärmepumpe durch die BEW gefördert wurde.

(Quelle: BAFA)

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Wer wird gefördert?

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.

(Quelle: BAFA)

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Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die für Erneuerbare Energien und Stadtentwicklung relevante Themen und Projekte untersützen.

Wer wird gefördert?:

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung, Unternehmen

Was wird gefördert?:

Regionalförderung, Infrastruktur, Forschung & Innovation (themenoffen), Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Unternehmensfinanzierung, Städtebau & Stadterneuerung

Mehr Informationen zu einzelnen EFRE-Programmen finden Sie in der Fördermitteldatenbank.

(Quelle: Förderdatenbak, Bund, Länder und EU)

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Finanzierung: Nachweis der Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungslücke

Die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern untersützen klimaschutzrelevante Projekte. Dabei sind die Fördermitteln an verschiedene Kriterien und Nachweise gebunden. Wesentliche Punkte sind die städtebauliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Plausibilität der Projekte in Bezug auf die Zielgröße. Bei nicht von vornherein gegebener Wirtschaftlichkeit ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke bezüglich der Investitionen und die Höhe der unrentierlichen Kosten zu erbringen. Dazu sollte ein objektiviertes, transparentes und praxistaugliches Verfahren angewendet werden, das sich sowohl für den Fördermittelgeber als auch den Fördermittelempfänger eignet.

Das Arbeitsblatt AGFW FW 703 beschreibt solch ein geeignetes Verfahren, das sich seit 2012 in der Anwendung (Görlitz, Chemnitz) bewährt hat und regelmäßig anhand neuster Erkenntnisse aktualisiert wird.

Darüber hinaus legt das Arbeitsblatt AGFW FW 704 „Wirtschaftlichkeit nach §§ 20 und 24 KWKG - Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke bei Neu- und Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern“ ein Verfahren zur Darlegung von Finazierungslücken fest. Zur Umsetzung der im KWKG 2017 geforderten „…Darlegung anhand geeigneter Nachweise, dass die beantragte Zuschlagzahlung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist,…“ (§ 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWKG) erarbeitete der AGFW in enger Zusammenarbeit mit dem BAFA und den AGFW-Expertenkreisen „Recht“, „Energiewirtschaft Europa“ und „Stadtentwicklung“ ein von allen Seiten gewünschtes, vereinfachtes Verfahren für den entsprechenden Nachweis.

Mehr Informationen zur Berechnung von unrentierlichen Kosten im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln sowie zur Darlegung von Finazierungslücken finden Sie hier:

zur FW 703               zur FW 704

Unterstützung bei der Wahl des richtigen Förderprogramms für Ihr Projekt

Sie wollen Fernwärme umbauen oder suchen den Einstieg in die Grüne Fernwärme? Viele Projekte scheitern bereits in der Planung, da es an Mitteln für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen fehlt. In dieser Phase können Ihnen unsere Fernwärme-erfahrenen Netzwerkpaten sowie die auf der Plattform gelisteten interdisziplinär aufgestellte Büros, die Energie, Stadtentwicklung und Akteursbeteiligung integriert und fachübergreifend betrachten, bei ersten Fragen zu Fördermitteln weiterhelfen.

Die richtigen Ansprechpartner finden Sie in unseren Netzwerkpaten, dem AGFW und unseren Mitgliedsunternehmen:

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