Hilfestellung bei der Kommunalen Wärmeplanung

Sie möchten eine Kommunale Wärmeplanung erstellen? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick. Detailierte Anleitungen sowie anschauliche Beispiele aus der Praxis bieten eine Orientierung bei der Kommunalen Wärmewende. Vertiefen Sie Ihr Know-How zum klimafreundlichen Heizen.

Kommunale Wärmeplanung vernetzt Akteure vor Ort

Damit die Wärmewende in den Städten und Gemeinden gelingt, müssen sich alle relevanten Akteure eng austauschen. Kommunen, Energieversorger und Wohnungsunternehmen sollten gemeinsam planen, damit keine doppelten Strukturen entstehen. Ein geeignetes Instrument dafür bildet die kommunale Wärmeplanung, die in einigen Bundesländern bereits verpflichtend ist. Bürgermeistern, Verwaltung und den kommunalen Gremien dient die kommunale Wärmeplanung (kWP) als strukturelle und organisatorische Leitplanke für die Wärmewende. Dazu hat der AGFW gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) den „Praxisleitfaden Kommunale Wärmeplanung“ entwickelt.

Zur kommunalen Wärmeplanung gehören die fachliche Erstellung eines Wärmeplans mit Fokusgebieten, eine Öffentlichkeitsbeteiligung, einen Beschluss des Gemeinderates und Maßnahmen zur Umsetzung, die in der gemeindlichen Handlungsoption liegt.

Mehr zur KWP

Im Bereich Stadtentwicklung des AGFW wurden zwei weitere Arbeitsblätter für das AGFW-Regelwerk erstellt. Die Arbeitsblätter befassen sich mit der kommunalen Wärmeplanung und bauen inhaltlich aufeinander auf. Die Arbeitsblätter stehen im Bezug zu dem Praxisleitfaden und sind folgendermaßen strukturiert: FW 701 beschreibt den organisatorischen, kommunikativen und planungsrechtlichen Rahmen, FW 702 befasst sich mit technisch und planerischen Grundlagen, wie Analysen, Szenarien und Strategien.

Die Arbeitsblätter der Regelwerke wurden unter Einbezug der Öffentlichkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht und stehen ab sofort in unserem Webshop zur Verfügung.

Mehr zu den Arbeitsblättern

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 01.01.2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) als ein verpflichtendes Rahmengesetz zur kommunalen Wärmeplanung Inkraft getreten. Es formuliert an die Bundesländer u. a. die Pflicht, dass alle Gemeinden in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung (kWP) anfertigen sollen. Hintergrund ist die nach Art. 28 Grundgesetz (GG) verbriefte kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Länder in Verbindung mit Art. 84 GG, dem Aufgabenübertragungsverbot, wonach der Bund keinen direkten Durchgriff auf die Gemeinden hat. Gemäß WPG-Entwurf sehen die Fristen – abhängig von der Bevölkerungszahl – so aus, dass

  • bis zum 30. Juni 2026 Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohner bzw.
  • bis zum 30. Juni 2028 Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner

eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen haben. Bei Gemeindegebieten mit weniger als 10.000 Einwohnern lässt der Bund den Ländern offen, ein vereinfachtes Verfahren zu definieren und den Gemeinden anzubieten (§ 22 WPG). Die Einwohnerzahl gilt jeweils zum Stichtag 1. Januar 2024. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden die Bundesländer in die Pflicht genommen, in Ihren Landesgesetzen die Durchführung einer kWP für alle Städte / Gemeinden in ihrem Land zu verpflichten.

Mehr zum WPG

Die Fernwärme Ulm erhält ihre Grundlastwärme aus zwei Biomasse-Anlagen. Die Brennstoffe werden regional beschaffen und sind CO2-neutral. Unter der Voraussetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird ein positiver Effekt erzielt und fossile Energieträger werden ersetzt. Ein neues Blockheizkraftwerk wird in 2024 den letzten Kohlekessel ablösen und ist auf die Nutzung von Wasserstoff zu einem späteren Zeitpunkt ausgelegt.

Weitere Pläne beziehen die Ablösung des historischen Dampfnetzes durch ein modernes Heizwassernetz im Innenstadtbereich ein. Strom und Wärme können durch diesen Prozess gekoppelt und überschüssiger Strom wieder in die Netze eingebunden werden. Die Gasnetze werden parallel zur Verarbeitung von Wasserstoff aufgerüstet. Auch ein zweiter Wärmespeicher soll der Stadt dann zur Verfügung stehen, um die klimaneutrale Wärmeerzeugung bis 2040 gewährleisten zu können.

Video zum Praxisbeispiel Ulm

Kommunen und Stadtwerke müssen bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort, Entscheidungen über den Aus- oder Rückbau der leitungsgebundenen Infrastruktur zugunsten der Fernwärme oder dezentraler Insellösungen treffen. Die positiven Effekte für die regionale Wertschöpfung können dabei eine wichtige Argumentationshilfe bieten.

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Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat in Sachsen bzgl. der Fernwärme im Freistaat eine Status Quo-Analyse der derzeitigen Erzeugung und die Gewinnung eines Überblicks zu Vorhaben der Treibhausgassenkung in Auftrag gegeben. Der Auftragnehmer der Umfrage ist die Technische Universität Dresden. Eine Mitarbeit erfolgt durch den AGFW als Unterauftragnehmer.

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In nahezu allen aktuellen Langfristszenarien wird Fernwärme als einer der zentralen Schlüssel für die urbane Wärmewende identifiziert. Die Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Wärme durch Fernwärme ist außerdem ein sozialverträgliches Mittel, um den Gebäudebestand bis spätestens 2050 klimaneutral zu versorgen und die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 90% oder mehr zu reduzieren. Um dieser Rolle gerecht zu werden, sind jedoch umfangreiche technische Maßnahmen notwendig, die von der Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare und klimaneutrale Energieträger bis hin zum Ausbau und zur Verdichtung der Fernwärme reichen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen benötigt entschlossene politische Weichenstellungen.

Die Studie „Perspektive der Fernwärme“ zeigt, wie hoch das Potenzial der Fernwärme im Wärmemarkt ist und mit welchen Optionen Fernwärme zukünftig klimaneutral und sozialverträglich produziert werden kann. Neben den notwendigen Investitionen und dem möglichen Förderbedarf werden regulatorische Rahmenbedingungen skizziert, die diesen Prozess unterstützen. Sie stellt somit die logische Weiterentwicklung der  vielbeachteten 70/70- und 40/40-Strategien des AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. dar.

Dabei ist die Politik aufgefordert, das ökonomische und regulatorische Umfeld sowie die Förderkulisse passgenau zu gestalten, indem beispielsweise Förderprogramme mit einer langfristigen Perspektive und einer ausreichenden finanziellen Ausstattung geschaffen werden.

Kurzfassung der Studie

Die  Foschrungsaktivitäten "FW-Vegetation" konnte durch die Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)  am 01.02.2022 starten. In dem 12-monatige Forschungsvorhaben „Praxisvalidierung langfristiger Schutzmaßnahmen von Bäumen/ Baumwurzeln in Versuchsstrecken unterirdischer Fernwärmeleitungen in Frankfurt a.M. und Chemnitz“ (DBU FKZ 37838/01-23), forscht Ihr AGFW, gemeinsam mit dem Institut „Evolution und Biodiversität der Pflanzen“ der Ruhr Universität Bochum und dem Institut für unterirdische Infrastruktur (IKT) wieder in diesem spannenden Themengebiet. Neben der Fortsetzung der Aktivitäten aus der ersten Projektphase werden auch der interdisziplinäre Arbeitskreis fortgeführt, der das Thema Wärmefelder im Erdreich weiter analysiert und zusätzliche Fragestellungen rund um die Interaktion von Wurzeln und Fernwärmeleitungen untersucht.

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