Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AGFW-Projekt-GmbH

Frankfurt am Main, 22. September 2003
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

  1. für den Verkauf von z. B. Regelwerken, Büchern, Software etc.,
  2. für die Erbringung von Dienstleistungen, wie Organisation und Durchführung von Seminaren/Tagungen, Durchführung von Zertifizierungen, Erbringung von Dienst-leistungen zur Organisationssicherheit, ggf. incl. Verkauf von Betriebshandbüchern sowie Beratungen,
  3. für die Erbringung von Werkleistungen, z. B. Erstellung von Gutachten, Aufbau und Ausrüstung von Ausstellungen oder Messeständen.

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelun-gen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.

  1. Die Angebote der AGFW-Projekt-GmbH haben eine dreimonatige Bindefrist und sind unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der AGFW-Projekt-GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherun-gen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßge-bend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
  2. Die Weitergabe oder der Verkauf der von uns gelieferten Produkte an Dritte ist dem Käufer untersagt. Unternehmensspezifisch angepasste Betriebshandbücher dürfen ebenfalls nicht weitergegeben oder verkauft werden. Zwischengeschalteten Erwerbs-stellen, wie Buchhandlungen, wird der Weiterverkauf von Printmedien gestattet.
  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.
  2. Zahlungen haben innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Ausstellung der Rech-nung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächli-chen Einziehungsspesen werden berechnet.
  4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendma-chung weitergehender Rechte, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu zahlen.
  5. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
  1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unver-bindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbe-reitschaft mitgeteilt worden ist.
  3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzei-tigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemes-sene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.
  4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  5. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die AGFW-Projekt-GmbH hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Leistung.
  3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengen-differenzen innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt der AGFW-Projekt-GmbH schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Trans-porteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
  1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für AGFW-Projekt-GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne AGFW-Projekt-GmbH zu verpflichten. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständiger Gutschrift auf dem Konto der AGFW-Projekt-GmbH.
  2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterver-äußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfä-higkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfü-gen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Räume, in denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware in materiellen Besitz zu nehmen. Sollte die Ware wesentlicher Bestandteil in Einrichtungen, Anlagen (z. B. Netzwerken) etc. geworden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, der AGFW-Projekt-GmbH die Demontage zu gestatten/ermöglichen. Sämtliche mit der Demontage und dem Abtransport verbunde-nen Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. Weitere Schadensersatzforderungen der AGFW-Projekt-GmbH, Wertminderungen, entgangener Gewinn etc., bleiben hiervon unberührt.
  4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil dieser freigeben.
  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehen-de Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
  1. Die Gewährleistung  beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes in Schriftform vereinbart wurde. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig zu machen. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewähr-leisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgän-gigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
  2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche gegen die AGFW-Projekt-GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  6. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspru-ches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

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Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sicher-gestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
 

  1. Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung/Lieferung und Zahlung als Gerichtsstand Frankfurt/Main vereinbart.
  2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichts-stand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitli-chen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z. B. CD-ROM, Diskette) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.
 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen die am nächstliegenden oder denselben Zweck erfüllenden, wirtschaftlichen Bestimmungen zu vereinbaren.
  2. Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.