Neue KfW-Programme für die Branche im Rahmen des Deutschlandfonds
Im Fokus stehen Industrie und Mittelstand, Energieversorgungsunternehmen sowie Start-ups. Für die Wärme- und Energiewirtschaft ist besonders wichtig, dass der Fonds Investitionen in Stromverteilnetze sowie in die netzgebundene Wärme- und Kälteversorgung unterstützen soll. Dazu gehören Erzeugungsanlagen, Speicher, Verteilnetze und Übergabestationen. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch davon ab, wie viele Projekte konkret finanziert werden.
Die KfW stellt dafür mehrere Finanzierungsinstrumente bereit. Das Programm KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus“ bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben, vor allem für marktbasiert finanzierte Projekte wie Photovoltaik, Speicher oder Großwärmepumpen. Es kann jedoch nicht mit Zuschlägen bzw. Förderungen nach EEG, KWKG, BEW oder BEG kombiniert werden.
Für größere Infrastrukturvorhaben stehen seit August 2026 die Programme KfW 548 und KfW 549 zur Verfügung. KfW 548 unterstützt einzelne Investitionen zwischen drei und 100 Millionen Euro und übernimmt gegenüber der Hausbank 50 Prozent des Kreditrisikos. KfW 549 ist für größere, komplexe Konsortialfinanzierungen vorgesehen. Beide Programme decken ein breites Spektrum förderfähiger Kosten ab: Anlagen-, Bau- und Montagekosten, investitionsbezogene Betriebsmittel, Planungs- und Beratungskosten sowie technische Einbindung, Erschließung und andere Umfeldmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung von Infrastruktur sind einbezogen. Als Erzeugerbeispiel nennt die KfW ausdrücklich Geothermie, Großwärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, die Einbindung von Abwärme, hocheffiziente KWK-Anlagen, Power-to-Heat und Müllverbrennungsanlagen. Förderfähig sind außerdem Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Wärme- und Kältenetzen, Wärme- und Kältespeicher, Übergabestationen sowie die Anbindung erneuerbarer Wärme- und Abwärmequellen. Anders als KfW 570 können KfW 548 und 549 grundsätzlich mit Förderungen bzw. Zuschüssen nach BEW-, BEG- oder KWKG kombiniert werden.
Besonders die Programme KfW 548 und KfW 549 eröffnen Stadtwerken, Kommunen und Energieversorgern zusätzliche Möglichkeiten, den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze langfristig zu finanzieren.