Novelle des Baugesetzbuchs geht aus Sicht des AGFW in die richtige Richtung
„In der aktuellen Fassung nimmt das BauGB Bezug auf das Wärmeplanungsgesetz und erkennt das ‚überragende öffentliche Interesse‘ von Wärmenetz- und Wärmeerzeugerbau an. Darüber hinaus ist die Bereitstellung von notwendigen Flächen eine Grundlage zur Umsetzung der lokalen Wärmewende. Aus unserer Sicht bilden die angestrebten Änderungen – in der Bauleitplanung, der Innen- und Außenentwicklung und insbesondere im integrierten Stadtentwicklungsprozess – einen weiteren zentralen Baustein, um die geforderte Energiewende vor Ort zur Erreichung zukünftiger Treibhausgasneutralität und Versorgungssicherheit rechtssicher umzusetzen.“
Im Detail könnte der vorliegende Entwurf um einige Punkte ergänzt werden, so Rapp. „In Zeiten des Klimawandels kommt der energieeffizienten und treibhausgasneutralen Kälteversorgung der Gebäude eine stetig wachsende Bedeutung zu. Wir empfehlen daher, die Aufnahme des Begriffs der Kälteversorgung in Paragraf 1b.“ Die Privilegierung der Geothermie im planungsrechtlichen Außenbereich in Paragraph 35 begrüßt der AGFW ausdrücklich. „Im Sinne der notwendigen Technologieoffenheit schlagen wir die Erweiterung um solare Energie, also der Freiflächen-Solarthermie, vor. Auch die Berücksichtigung der unvermeidbaren Abwärme als klimaneutraler Baustein der Wärmeversorgung wäre wünschenswert. Dies belege auch die kürzlich vorgelegte, aktualisierte Fassung des Prognos-Gutachtens „Perspektive der Fernwärme“. Auch im Hinblick auf eine schnelle Umsetzung und Vereinfachung sollten die Planungsprozesse verschlankt und zum Bürokratieabbau vorhandene Planungen einfließen können.
„Beide erneuerbare Energieformen, Geothermie und Solarthermie, können eine wesentliche Säule in der Umsetzungsstrategie der kommunalen Wärmeplanung und damit zur klimaneutralen Stadtentwicklung bilden. Die notwendige technische Anbindung im Außenbereich, zum Beispiel an ein Wärmenetz, sollte zur Klarstellung einschließlich zugehöriger Obertageanlagen, Kraftwerke, Netzanbindungen und Stationsgebäude, mit aufgenommen werden. Als Branchenverband kennen wir die Herausforderungen unserer Mitglieder. Mit unseren Vorschlägen zur Novellierung des BauGB möchten wir einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Fernwärmeversorgung ist eine Schlüsselkomponente für nachhaltige Stadtentwicklung und Klimaschutz, benötigt dazu allerdings stabile und praxisnahe Rahmenbedingungen“, so Rapp.
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