Leitfaden zur kommunalen Wärmewende

Kommunale Wärmeplanung vernetzt Akteure vor Ort
Damit die Wärmewende in den Städten und Gemeinden gelingt, müssen sich alle relevanten Akteure eng austauschen. Kommunen, Energieversorger und Wohnungsunternehmen sollten gemeinsam planen, damit keine doppelten Strukturen entstehen. Ein geeignetes Instrument dafür bildet die kommunale Wärmeplanung, die in einigen Bundesländern bereits verpflichtend ist. Bürgermeistern, Verwaltung und den kommunalen Gremien dient die kommunale Wärmeplanung (kWP) als strukturelle und organisatorische Leitplanke für die Wärmewende. Dazu hat der AGFW gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) den „Praxisleitfaden Kommunale Wärmeplanung“ entwickelt.
Zur kommunalen Wärmeplanung gehören die fachliche Erstellung eines Wärmeplans mit Fokusgebieten, eine Öffentlichkeitsbeteiligung, einen Beschluss des Gemeinderates und Maßnahmen zur Umsetzung, die in der gemeindlichen Handlungsoption liegt.
Die kommunale Wärmeplanung im Regelwerk des AGFW - Die Arbeitsblätter AGFW FW 701 & 702 befinden sich derzeitig in der Erstellung
Im Bereich Stadtentwicklung des AGFW wurde der Prozess zur Erstellung für zwei weitere Arbeitsblätter im AGFW-Regelwerk gestartet. Die Arbeitsblätter befassen sich mit der kommunalen Wärmeplanung und bauen inhaltlich aufeinander auf. Dies unterstreicht eine zentrale Forderung des AGFW an das Wärmeplanungsgesetztes (WPG) des Bunds. In seiner Stellungnahmen zum WPG vom 15.06. und 26.07.2023 forderte der AGFW u. a. in dem Gesetz klarzustellen, dass eine Wärmeplanung nach Stand der Technik durchgeführt werden muss. Diese Forderung wurde ebenfalls von anderen Verbänden und Landesministerien an das Bundesministerium gestellt.
Damit kann durch die Definition der Mindeststandards eine qualitative Absicherung erfolgen.
Die Facharbeitsgruppe besteht neben dem Vorsitzenden des Expertenkreises (EK) „Stadtentwicklung“ Holger Frey (inetz, Chemnitz) aus Vertretern weiterer Gremien, sowie der Wissenschaft, Wirtschaft, Landesenergieagenturen und weiteren Instituten. Nach dem Auftakt in der Facharbeitsgruppe wird das Arbeitsblatt in zwei Projektkreisen des Bereichs Stadtentwicklung weiterbearbeitet. Ziel ist die Beschlussfassung zur Veröffentlichung der beiden Arbeitsblätter auf der nächsten Sitzung des EK „Stadtentwicklung“ im Herbst.
Im Gegensatz zu der Veröffentlichung von Leitfäden ist bei einem Arbeitsblatt ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Im Zuge dieses Verfahrens, welches im Herbst starten soll, besteht die Möglichkeit bis zu einer Frist einen Einspruch zu formulieren. Etwaige Einsprüche werden in einer Sitzung vor der Ausfertigung der Schlussfassung behandelt.
Weitere Informationen erhalten Sie aus dem Bereich Stadtentwicklung des AGFW.