Darlegung der Finanzierungslücke bei Neu- und Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und -speichern
Für die Antragsphase, die zum 1. Juli 2024 endet, wurden im Projektkreis 5 (Kenndaten und Berechnungsverfahren nach u. a. FW 704 [Verlinken mit ]) des Expertenkreis "Stadtentwicklung" die Pauschalwerte überprüft und aktualisiert.
Der zugrunde zu legende Fernwärmemischpreis wurde den derzeitigen energiewirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Als Fernwärmemischpreis geht zukünftig der Mittelwert aus den vergangenen fünf Jahren in die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ein.
Die o. g. Änderung wurden vom BAFA bestätigt. Der neue Wert ist in das Berechnungstool integriert und veröffentlicht. Für Förderanträge von im letzten Jahr in Betrieb genommenen Wärme-/Kältenetze und -speicher sollte das aktualisierte Berechnungstool mit dem neuen Kennwert verwendet werden. Die Antragsfrist für im letzten Jahr in Betrieb genommene Netze und Speicher endet zum 1. Juli 2024.
Pressekontakt:
Christopher Martin
Tel.: 069 / 95 43 16 0
E-Mail: christopher.martin(at)fup-kommunikation.de